BdSt: „Der Solidaritätszuschlag 1995/2021 verletzt das Grundgesetz!“

Der Solidaritätszuschlag ist nicht verfassungsfest! Der BdSt bekräftigt seine Auffassung mit Nachdruck und hat eine entsprechende Stellungnahme gemeinsam mit dem DStV an das Bundesverfassungsgericht gesandt.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Gesetzliche Neuregelungen im August 2024

Das BAföG steigt. Die Verwaltung bietet mehr digitalen Service. Briefe kommen weiter zuverlässig, brauchen aber etwas länger. Zusätzliche Milliarden fließen in eine leistungsfähige Bahninfrastruktur. Diese