Ein nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zulässig befristetes Arbeitsverhältnis endet auch dann mit Ablauf der vereinbarten Befristung, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt worden ist. Benachteiligt der Arbeitgeber allerdings das befristet beschäftigte Betriebsratsmitglied, indem er diesem wegen des Betriebsratsmandats keinen Folgevertrag anbietet, hat das Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf den Abschluss des verweigerten Folgevertrags als Schadensersatz. So das BAG (Az. 7 AZR 50/24).
Autoexporte nach China brechen um ein Drittel ein
Die deutschen Autoexporte nach China brechen massiv ein, zeigt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Auch andere Schlüsselindustrien verlieren deutlich an Boden.