Befristung der Gültigkeitsdauer „Mobiler Briefmarken“ auf 14 Tage unwirksam

Das OLG Köln hat im Streit um die Wirksamkeit einer Vertragsbestimmung, wonach „Mobile Briefmarken“ mit Ablauf einer 14-tägigen Frist nach Kaufdatum ihre Gültigkeit verlieren, u. a. entschieden, dass die entsprechende Befristung Käufer unangemessen benachteiligt und insoweit unwirksam ist (Az. 3 U 148/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Niqab-Verbot für Fahrzeugführerin bestätigt

Der VGH Hessen hat das Urteil des VG Darmstadt bestätigt, wonach beim Führen eines Kraftfahrzeugs ohne eine hierfür vorliegende Ausnahmegenehmigung keine Gesichtsvollverschleierung in Form eines