Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen

Das BMF hat die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zum Umfang der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine in Steuersachen nach § 4 Nr. 11 StBerG veröffentlicht (Az. FM3-S 0820-2/75).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Corona-Infektion als Arbeitsunfall?

Auch Infektionen mit Krankheitserregern können Arbeitsunfälle sein und damit der gesetzlichen Unfallversicherung unterfallen. Welche Voraussetzungen dazu im Falle einer Corona-Infektion zu erfüllen sind, hatte nun