Ein Beamter hatte ein angespartes Zeitguthaben auf seinem Lebensarbeitszeitkonto – etwa zur Ermöglichung der Altersteilzeit – noch nicht ausgeschöpft, als er sich für einen Wechsel des Vorruhestandsmodells entschied. Das BVerwG entschied, dass das Zeitguthaben bei seinen Versorgungsbezügen dann nicht mehr berücksichtigt werden muss (Az. 2 C 13.23).
Inder verdienen am meisten
Unter den Vollzeitbeschäftigten in Deutschland haben Inder im Mittel die höchsten Löhne, wie eine neue Studie des IW Köln zeigt. Das liegt vor allem daran,