Bei Rückstand von Wohnungsmiete: Nachträgliche Zahlung steht Räumung nicht zwingend entgegen

Wird einem Wohnungsmieter fristgerecht gekündigt, weil dieser mit der Mietzahlung in Rückstand geraten ist, so lässt sich diese Kündigung nicht ohne Weiteres dadurch aus der Welt schaffen, dass der Mietrückstand nachträglich noch ausgeglichen wird. Dies entschied das LG Frankenthal (Az. 2 S 118/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Innovationen durch KI fördern

Das Bundeskabinett hat beschlossen, wie die Vorgaben aus der europäischen KI-Verordnung umgesetzt werden sollen. Die Bundesregierung schafft damit einen innovationsfreundlichen und verlässlichen Rechtsrahmen für Künstliche