Die Regelung der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg, wonach Beamtinnen und Beamten des Landes jährlich ein nach Besoldungsgruppen gestaffelter Betrag von der Beihilfe zu krankheitsbedingten Aufwendungen abgezogen wird, wahrt nicht die Anforderungen des verfassungsrechtlichen Grundsatzes vom Vorbehalt des Gesetzes und ist deshalb unwirksam. So entschied das BVerwG (Az. 5 C 5.22).
Vorstand der WPK: Bericht über die Sitzung am 27. November 2025
Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 27. November 2025.