Das LG Frankenthal hatte sich mit der Absicherung einer Umzugsstrecke bei einem Straßenumzug befasst. Die zuständige Gemeinde müsse eine Straße wegen einer nur einmal jährlich stattfindenden Veranstaltung nicht besonders absichern. Es gelten vielmehr die üblichen Maßstäbe der Verkehrssicherungspflicht bei Straßen und Plätzen (Az. 3 O 88/24).
Platzierungsabhängige Zahlungen an einen Berufsreiter bei der Teilnahme an Turnieren mit fremden Pferden durch einen Dritten
Das BMF veröffentlicht die Änderung des UStAE aufgrund der Grundsätze des BFH-Urteils vom 10.06.2020 zu platzierungsabhängigen Zahlungen an einen Berufsreiter bei der Teilnahme an Turnieren