Beiträge an einen Solidarverein können Sonderausgaben sein

Das FG Münster entschied, dass Beiträge an einen Solidarverein zur Erlangung von Krankenversicherungsschutz als Sonderausgaben abzugsfähig sind, wenn sich aus der Auslegung der Satzung und den weiteren Gesamtumständen ein Rechtsanspruch der Mitglieder auf Leistungen ergibt (Az. 11 K 820/19).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Exporterwartungen gesunken (Mai 2026)

Die Stimmung in der deutschen Exportwirtschaft hat sich verschlechtert. Die ifo Exporterwartungen sanken im Mai auf minus 5,5 Punkte, nach minus 1,2 Punkten im April.