Bekanntgabe von Beitragsbescheiden der Rechtsanwaltsversorgung an Rechtsanwälte per beA zulässig

Zugelassene Rechtsanwälte müssen die Übersendung der Beitragsbescheide ihres Versorgungswerkes über ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) gegen sich gelten lassen. So entschied das VG Düsseldorf (Az. 20 K 3557/25).

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