Wegen der absoluten Formulierung der Verbote des § 16 Abs. 3 und 4 BS WP/vBP (Pflichten gegenüber Gerichten, Behörden, der Wirtschaftsprüferkammer und anderen WP/vBP) gehen bei der WPK regelmäßig Anfragen oder Beschwerden ein, wenn es zu einer Abwerbung von Mitarbeitern oder der Mitnahme von Aufträgen z. B. bei Wechsel des Arbeitgebers kommt. Der Vorstand wird dem Beirat daher eine Änderung des § 16 Abs. 3 und 4 BS WP/vBP vorschlagen.
Bewältigung des Arbeits- und Fachkräftemangels: Verordnung über die Einrichtung eines EU-Talentpools verabschiedet
Der Rat der EU hat am 30.03.2026 die Verordnung über die Einrichtung eines EU-Talentpools angenommen. Als unionsweite Mangelberufe laut Anhang der Verordnung gelten u. a.