Beratertätigkeit eines ehemaligen Ministers für eine Wirtschaftskanzlei bleibt untersagt

Die Tätigkeit als Berater für eine Wirtschaftskanzlei bleibt dem ehemaligen Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg während der bis Dezember 2026 reichenden Karenzzeit untersagt. Das folgt aus einem Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg (Az. OVG 4 S 1/26).

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