Die Kommission für Qualitätskontrolle der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 6. Mai 2025.
Zahnärztliche Aufklärungspflichten über entstehende Behandlungskosten
Implantologische Leistungen – einschließlich vorbereitender Maßnahmen – sind regelmäßig Privatleistungen. Patienten sind nur dann von der Zahlungspflicht befreit, wenn sie eine mangelhafte Kostenaufklärung nachweisen können.