Der Vorstand der WPK informiert regelmäßig über seine Tätigkeit und hat daher Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 1. Februar 2024 zusammengefasst.
Verschulden des zweiten Anwalts unterbricht nicht Haftung des ersten
Das OLG München hat in einem Anwaltshaftungsprozess klargestellt, dass der erste Anwalt in einem Regressverfahren weiterhin haftbar bleibt, auch wenn zusätzlich ein weiteres Verschulden des