Der Vorstand der WPK informiert regelmäßig über seine Tätigkeit und hat daher Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 1. Februar 2024 zusammengefasst.
Keine Ansprüche aus der Veröffentlichung eines Berichts des Akteneinsichtsausschusses
Das OLG Frankfurt hat Ansprüche eines ehemaligen Bürgermeisters auf Geldentschädigung in Höhe von mindestens 50.000 Euro wegen der Veröffentlichung eines ihn betreffenden Berichts des Akteneinsichtsausschusses