Der Vorstand der WPK informiert regelmäßig über seine Tätigkeit und hat daher Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 1. Februar 2024 zusammengefasst.
BGH: Auch europäische Anwälte müssen beA nutzen
Der BGH hat eine umstrittene Rechtsfrage geklärt: Auch dienstleistende europäische Rechtsanwältinnen und -anwälte müssen das beA in Deutschland nutzen (Az. IX ZB 1/24). Hierauf weist