Der Vorstand der WPK informiert regelmäßig über seine Tätigkeit und hat Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 28.05.2024 veröffentlicht.
Für die Beteiligungsquote im Sinne von § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG ist bei einer Personengesellschaft auf die dahinterstehenden natürlichen Personen abzustellen
Fällt eine Personengesellschaft mit einem ihrer Tochter-Kapitalgesellschaft gewährten Darlehen aus, ist bei Berechnung der für die Anwendung des Teilabzugsverbots maßgeblichen Beteiligungsquote auf die hinter der