Am 02.07.2024 veröffentlichte die EU-Kommission eine Mitteilung zum Stand der sog. digitalen Dekade. Im Bericht wird der aktuelle Stand der digitalen Transformation der EU aufgezeigt.
Der Adressat einer Grundsteuerwertfeststellung auf den 1. Januar 2022 bleibt trotz Übertragung des Grundstücks vor dem 1. Januar 2025 beschwert
Das FG Münster entschied, dass ein Steuerpflichtiger bei der Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 weiterhin geltend machen kann, in seinen Rechten verletzt