In der Pressemitteilung Nr. 102/25 vom 03.06.2025 heißt es lt. BGH versehentlich, dass Verbraucher gem. Nr. 7 Abs. 3 Satz 1 AGB-Sparkassen Einwendungen gegen den jeweiligen „zum Monatsende erstellten“ Saldoabschluss vorbringen können. Das ist im Hinblick auf den Turnus der Erstellung der Saldoabschlüsse nicht richtig. Nach den Feststellungen des Kammergerichts werden die Saldoabschlüsse nicht monatlich, sondern quartalsweise erstellt.
Geldgeschenk zu Ostern in Höhe von 20.000 Euro kein steuerfreies „übliches Gelegenheitsgeschenk“
Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass für ein vom Vater erhaltenes Geldgeschenk zu Ostern in Höhe von 20.000 Euro Schenkungsteuer anfällt, weil es sich nicht