Berliner A 4-/A 5-Beamtenbesoldung verfassungswidrig

Die Berliner Beamtenbesoldung in der Besoldungsgruppe A 4 (Jahre 2016 bis 2018) und A 5 (Jahre 2018 und 2019) war nach Überzeugung des VG Berlin verfassungswidrig zu niedrig (Az. VG 26 K 251.16 und VG 26 K 649/23).

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