Jedenfalls im Nachgang zu gesetzgeberischen Aktivitäten, mit denen Besoldungsdefizite behoben werden sollen, müssen Beamte für Ansprüche auf ergänzende Zahlungen abermals einen Besoldungswiderspruch erheben. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg entschieden (Az. OVG 4 B 4/24).
Die verdeckte Gewinnausschüttung durch die Übertragung eigener Anteile einer GmbH an den (faktischen) Alleingesellschafter ist mit 0 Euro zu bewerten
Das FG Münster hat entschieden, dass die Übertragung eigener Anteile einer GmbH an den (faktischen) Alleingesellschafter zwar eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt, diese aus Sicht des