Das OVG Niedersachsen hat die Berufungen der Georg-August-Universität Göttingen und der des durch die Universität disziplinarrechtlich beklagten Professors gegen das Urteil des VG Göttingen vom 11. Oktober 2023 jeweils zurückgewiesen, mit dem dieses den Universitätsprofessor um zwei Besoldungsgruppen von W 3 auf W 1 zurückgestuft hat (Az. 3 LD 1/24).
Keine primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien im Anwendungsbereich unionsrechtlich überformter Diskriminierungsverbote
Verstößt eine tarifliche Norm gegen das Diskriminierungsverbot befristet beschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 2 TzBfG und ist deshalb gemäß § 134 BGB (teil)nichtig, hat