Ohne Zustimmung des Gegners kann die Berufungsbegründungsfrist zwar nur bis zu einem Monat verlängert werden. Dies geht aber in mehreren Anträgen. So der BGH (Az. VIII ZB 55/21). Darauf weist die BRAK hin.
BFH zur Anwendung des § 50i Abs. 1 EStG auf Besitz-Personengesellschaften in Schenkungsfällen
Der BFH hat Fragen zu § 50i EStG beantwortet (Az. I R 13/22).