Eine Frau erhält nach Stolpern über einen Gabelstapler im Baumarkt keinen Schadensersatz. Das entschied das LG Lübeck und bestätigte damit ein Urteil des AG Lübeck (Az. 14 S 68/23).
Corona-Soforthilfe durfte nicht für Personalkosten verwendet werden
Unternehmen und Soloselbstständige müssen Förderungen aus der bayerischen Corona-Soforthilfe von Frühjahr 2020 zurückzahlen, wenn sich nachträglich herausgestellt hat, dass tatsächlich kein pandemiebedingter Liquiditätsengpass eingetreten ist.