Das OLG Nürnberg hat die Klage eines Nachbarn auf Durchsetzung des „Fensterrechts“ in der Berufungsinstanz abgewiesen (Az. 6 U 2481/22). In erster Instanz hatte das LG den vom Kläger gegen die Grundstücksnachbarn geltend gemachten Anspruch, die auf der Grundstücksgrenze befindlichen Fenster großflächig blickdicht zu gestalten und geschlossen zu halten, zuerkannt.
Bericht über die außerordentliche Sitzung am 30. April 2026
Der Beirat der WPK berichtet über seine außerordentliche Sitzung am 30. April 2026.