Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine zeitliche, örtliche und wertmäßige Beschränkung des Rücktauschs von Festival-Token nicht zu beanstanden ist (Az. I-20 UKl 9/24).
Keine Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bei der Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG
Die Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG wird ohne Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bemessen. Dies entschied das FG Niedersachsen in einem