Akteneinsicht in elektronisch geführte Bußgeldakten erfolgt in Hessen durch die Übermittlung der Akte als PDF/A an den Verteidiger des Betroffenen. Das OLG Frankfurt führte im Rahmen der Zurückweisung einer Rechtsbeschwerde eines Betroffenen wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich dazu aus, wie Akteneinsicht in elektronisch geführte Bußgeldakten zu erfolgen hat (Az. 2 ORbs 95/25).
Busfahrer verursacht grob fahrlässig schweren Verkehrsunfall – ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt
Wer als Busfahrer aufgrund überhöhter Geschwindigkeit und zu geringen Abstands grob fahrlässig einen Verkehrsunfall mit hohem Schaden und Schwerverletzten verursacht, muss mit der ordentlichen Kündigung