Durch Artikel 17 JStG 2022 vom 16. Dezember 2022 wurde § 22g in das Umsatzsteuergesetz eingefügt. Das BMF erläutert die Vorschrift zu den besonderen Pflichten für Zahlungsdienstleister (Az. III C 5 – S-7420 / 20 / 10007 :004).
Verschulden des zweiten Anwalts unterbricht nicht Haftung des ersten
Das OLG München hat in einem Anwaltshaftungsprozess klargestellt, dass der erste Anwalt in einem Regressverfahren weiterhin haftbar bleibt, auch wenn zusätzlich ein weiteres Verschulden des