Besserer Schutz bei fehlerhaften Produkten – insbesondere bei fehlerhafter Software: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts

Die Produkthaftung regelt die Haftung des Herstellers von fehlerhaften Produkten für Sachschäden und für Körperverletzungen, die auf den Fehler des Produkts zurückzuführen sind. Künftig sollen diese Regeln generell auch für Schäden gelten, die durch fehlerhafte Software – einschließlich KI-Software – verursacht wurden. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts des BMJV vor, den das Bundeskabinett beschlossen hat.

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