Das BMF hat ein Schreiben zur Bestimmung des Leistungsortes bei der Erteilung von einfachen Grundbuchauszügen veröffentlicht (Az. III C 3 – S-7117-a / 22 / 10001 :002).
Weniger Bürokratie und schnellere Bearbeitung bei Fällen von Grenzgängern in Bayern
Für die sog. Grenzgänger – nach den Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich, Österreich oder der Schweiz – steht in Bayern ab sofort bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung