Bestimmung des Leistungsortes bei der Ausgabe von einfachen Grundbuchauszügen und einfachen Auszügen aus anderen öffentlichen Registern

Das BMF hat ein Schreiben zur Bestimmung des Leistungsortes bei der Erteilung von einfachen Grundbuchauszügen veröffentlicht (Az. III C 3 – S-7117-a / 22 / 10001 :002).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Irreführende Werbung in Prospekten

Das OLG Düsseldorf hat einem Dienstleistungsunternehmen untersagt, in Prospekten eines Lebensmitteldiscounters gegenüber Verbrauchern mit einer prozentualen Preisermäßigung zu werben, wenn sich die Ermäßigung nicht auf