Betriebsausgabenabzug bei Besteuerungsinkongruenzen (§ 4k EStG)

Das BMF geht ausführlich auf die Anwendung des § 4k EStG ein, der durch das ATAD-Umsetzungsgesetz eingeführt wurde (Az. IV C 2 – S 2144-i/21/10010 :014).

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