Das BMF geht ausführlich auf die Anwendung des § 4k EStG ein, der durch das ATAD-Umsetzungsgesetz eingeführt wurde (Az. IV C 2 – S 2144-i/21/10010 :014).
Württemberger Testament: Entlassung des testierenden Ehegatten nur bei grober Pflichtverletzung als Vollstrecker
Haben Eheleute die gemeinsamen Kinder zu Erben eingesetzt, dem länger lebenden Ehegatten aber gleichzeitig bis zu dessen Tod den Nießbrauch an dem Nachlass eingeräumt sowie