Die Betriebsratswahl bei Porsche wurde wirksam angefochten. Bei der Wahl sei der Betriebsbegriff verkannt worden. Solle eine betriebsverfassungsrechtliche Organisationseinheit i. S. v. § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG als Basis einer „anderen Arbeitnehmervertretungsstruktur“ gebildet werden und als Betrieb gelten, müssten sämtliche an der betriebsverfassungsrechtlichen Organisationseinheit beteiligten Unternehmen dies dementsprechend tarifvertraglich vereinbaren (Az. 15 TaBV 2/23).
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür