Bleibt der Kunde auf seinem Schaden sitzen, wenn Kriminelle sich unter Anzeige der Rufnummer der Bank telefonisch als Bankmitarbeiter ausgeben, sich so eine digitale Version der Debitkarte des Kunden erschleichen und anschließend mehr als 14.000 Euro mittels ApplePay abbuchen? Das LG Köln entschied, dass das Bankinstitut dem Kunden in diesem Fall die betrügerischen Abbuchungen erstatten muss (Az. 22 O 43/23).
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: