Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 01.01.2025

Das BMF gibt die Vervielfältiger bekannt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Absatz 1 BewG für Stichtage ab 1. Januar 2025 berechnet wird (Az. IV D 4 – S 3104/19/10001 :010).

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