Wer bewusstlos ist, kann keinen Vertrag schließen. Die Kosten seiner Rettung muss ein Patient ohne Krankenversicherung trotzdem tragen. Dies entschied das LG Lübeck (Az. 12 O 50/22).
Eingliederungshilferecht: Keine Sozialleistungen für Diplomaten und ihre Angehörigen
Das SG Frankfurt hat entschieden, dass ein Diplomatenkind wegen des Diplomatenstatus keinen Anspruch auf Eingliederungshilfe in Form einer Schulassistenz hat (Az. S 27 SO 139/25).