BFH: Ableitung des gemeinen Werts von Kapitalgesellschaftsanteilen aus Verkäufen – Berücksichtigung eines Holdingabschlags

Bei der Bewertung eines nicht börsennotierten Anteils an einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der Schenkungsteuer kann ein pauschaler Holdingabschlag nicht abgezogen werden. Dies entschied der BFH (Az. II R 49/22).

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