Auf die Beschwerde des Antragstellers hat der BFH den Beschluss des FG Köln (Finanzamt darf Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage streichen) vom 14.03.2024 (Az. 7 V 10/24) aufgehoben und der Einkommensteuerbescheid 2021 vom 21.11.2023 ohne Sicherheitsleistung bis einen Monat nach Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung oder einer anderweitigen Beendigung des Einspruchsverfahrens von der Vollziehung ausgesetzt (III B 24/24 (AdV)).
Keine Ansprüche aus der Veröffentlichung eines Berichts des Akteneinsichtsausschusses
Das OLG Frankfurt hat Ansprüche eines ehemaligen Bürgermeisters auf Geldentschädigung in Höhe von mindestens 50.000 Euro wegen der Veröffentlichung eines ihn betreffenden Berichts des Akteneinsichtsausschusses