Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein Insolvenzverwalter im Rahmen einer Antragsveranlagung i. S. des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG die alleinige Erklärungsbefugnis zur wirksamen Abgabe einer Einkommensteuererklärung hat (Az. VI R 5/23).
Zur umsatzsteuerlichen Beurteilung, ob Factoringleistungen vorliegen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen
Das Finanzgericht Düsseldorf entschied, dass der Forderungskauf ohne Übernahme des Forderungseinzugs keine Factoringleistung und keine Einziehung von Forderungen darstellt, sondern vielmehr einen steuerfreien Umsatz „im