Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein Einspruch mit „einfacher“ E-Mail erfolgen kann oder ob eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Nutzung einer De-Mail vorausgesetzt wird (Az. III R 26/22).
Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes „zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare“