Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein Einspruch mit „einfacher“ E-Mail erfolgen kann oder ob eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Nutzung einer De-Mail vorausgesetzt wird (Az. III R 26/22).
Kein nachträglicher Verlustvortrag bei bestandskräftiger Einkommensteuerfestsetzung
Das FG Düsseldorf hatte über die mögliche verfahrensrechtliche Korrektur eines Bescheids über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer („Verlustfeststellungsbescheid“) auf den 31.12.2021 zu