Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger gem. § 13b Abs. 5 Satz 1 i. V. m. §§ 13b Abs. 1, 3a Abs. 2 UStG voraussetzt, dass dem Leistungsempfänger eine gültige USt-IdNr. erteilt wurde und er diese dem Leistenden mitgeteilt hat oder ob der Nachweis der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers auch auf andere Weise als durch dessen USt-IdNr. erbracht werden kann (Az. V R 20/21).
Corona-Förderprogramm „Überbrückungshilfe III NRW“ steht im Einklang mit europäischem Beihilfenrecht
Das Corona-Förderprogramm „Überbrückungshilfe III NRW“, das während der Corona-Krise die wirtschaftliche Existenz kleiner und mittelständischer Unternehmen sichern sollte und hierzu eine anteilige Finanzierung betrieblicher Fixkosten