Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger gem. § 13b Abs. 5 Satz 1 i. V. m. §§ 13b Abs. 1, 3a Abs. 2 UStG voraussetzt, dass dem Leistungsempfänger eine gültige USt-IdNr. erteilt wurde und er diese dem Leistenden mitgeteilt hat oder ob der Nachweis der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers auch auf andere Weise als durch dessen USt-IdNr. erbracht werden kann (Az. V R 20/21).
Eltern haben Anspruch auf Bereitstellung eines Integrationskindergartenplatzes für ihr Kind
Das VG Hannover hat entschieden, dass ein vierjähriger Antragsteller, bei dem nach einer fachärztlichen Stellungnahme frühkindlicher Autismus vorliege, einen Anspruch auf Bereitstellung eines bedarfsgerechten Kindergartenplatzes