BFH: Anforderungen an die Person des Leistungsempfängers im Sinne des § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger gem. § 13b Abs. 5 Satz 1 i. V. m. §§ 13b Abs. 1, 3a Abs. 2 UStG voraussetzt, dass dem Leistungsempfänger eine gültige USt-IdNr. erteilt wurde und er diese dem Leistenden mitgeteilt hat oder ob der Nachweis der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers auch auf andere Weise als durch dessen USt-IdNr. erbracht werden kann (Az. V R 20/21).

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