Der BFH hat weitere Klarheit in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Steuerberaterprüfung geschaffen. Die Entscheidung bestätigt die Rechtmäßigkeit der Möglichkeit, die schriftlichen Prüfungsarbeiten ohne Verwendung eines anonymisierten Kennzahlensystems anfertigen zu lassen. Des Weiteren hebt der BFH hervor, dass das Überdenkungsverfahren eine eigenständige und unabhängige Überprüfung durch die hierfür zuständigen Prüfer erfordert und dass eine gemeinsam abgestimmte Überdenkung von Klausuren durch eine Prüfermehrheit unzulässig ist (Az. VII R 10/20).
BRAK zum Regierungsentwurf: Mehr Fälle für Amtsgerichte
Die Bundesregierung hat am 27. August 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte beschlossen. Ziel des Entwurfs ist es laut Bundesregierung „die Bürgernähe