Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob bei gleichzeitigem Bezug einer Rente von einem berufsständischen Versorgungswerk und von der gesetzlichen Rentenversicherung die Öffnungsklausel auf beide Renten anzuwenden ist, wenn die Voraussetzungen der Öffnungsklausel die Höchstbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung durch Beitragszahlungen in beide Altersversorgungssysteme erfüllt wurden (Az. X R 24/20).
Täuschende Lehrerin wird zu Recht nicht eingestellt
Das Land Nordrhein-Westfalen durfte einer Lehrerin die Verbeamtung versagen, weil sie bei der erforderlichen amtsärztlichen Überprüfung über ihren Gesundheitszustand getäuscht hat. So das VG Gelsenkirchen