Höchstbetrag für die Anrechnung einer ausländischen Steuer auf die inländische Steuer nach § 34c EStG ist die festgesetzte und gezahlte ausländische Steuer; dabei gilt eine zeitliche und sachliche Begrenzung, sodass nur die Steuer anrechenbar ist, die auf die im Veranlagungszeitraum bezogenen und in die inländische Veranlagung als „ausländische Einkünfte“ i. S. des § 34d EStG einbezogenen Einkünfte entfällt. So entschied der BFH (Az. I R 8/20).
Freiberuflerinnen und Freiberufler gründen am häufigsten in Berlin
In Berlin starteten in 2024 die meisten Personen in eine eigene freiberufliche Existenz, dahinter folgten die Städte Hamburg, München und Köln. Betrachtet man hingegen die