BFH: Anspruchsvorrang des am Monatsanfang Kindergeldberechtigten

Wie der BFH entschied, bestimmt sich die Frage, welcher von mehreren in demselben Monat kindergeldberechtigten Personen der vorrangige Anspruch zusteht, danach, wer zu Beginn des fraglichen Monats die Voraussetzungen einer vorrangigen Kindergeldberechtigung erfüllt (Az. III R 5/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Gesetzliche Neuregelungen im Februar 2026

Die Bundesregierung kann sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung bestimmen. Nach Großbritannien ist die Einreise nur noch mit elektronischer Genehmigung möglich. Hecken dürfen nur bis Monatsende geschnitten