Der BFH konnte trotz des Ausbleibens der Klägerin in einem Streitfall zur Erbschaftsteuer mündlich verhandeln. Der Antrag auf Aufhebung des Termins zur mündlichen Verhandlung wurde abgelehnt (Az. II R 4/21).
Befangenheit begründet: Vater der Anwältin stirbt, Richterin verweigert Terminsverlegung
Wenn die Richterin trotz Todes des Vaters der Anwältin die Terminsverlegung verweigert, begründet das die Besorgnis der Befangenheit. Dies entschied das OLG Frankfurt (Az. 26