Der BFH nahm dazu Stellung, wie die Tatbestandsmerkmale „finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung“ der gesetzlichen Neuregelung in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG auszulegen sind (Az. VI R 39/19).
Geschäftsklima in der Autoindustrie verschlechtert
Das Geschäftsklima in der Automobilindustrie hat sich im März 2026 etwas eingetrübt. Das berichtet das ifo-Institut.