Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob es sich bei der Beteiligung des einzigen Kommanditisten an der Komplementär-GmbH, die ihm die Einflussnahme im Wege der Sperrminorität ermöglicht, um eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage handelt, sodass deren Rückbehalt der Buchwertfortführung bei der Errichtung einer doppelstöckigen Personengesellschaft durch Einbringung des Kommanditanteils in eine weitere Personengesellschaft entgegensteht (Az. IV R 9/20).
Rechtsfrieden statt Mietrechtsprozess: Vergleich nach Immobilienkauf
Ein Vergleich vor dem LG München II dürfte wohl dazu führen, dass ein Mieter in Hannover aufatmen und Weihnachten ohne Sorge vor Mieterhöhungen feiern kann