Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei einer Zahlung durch Dritte der Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1a UStG erfasst sein kein und falls ja, ob ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Geschäftsveräußerung bestehen kann, wenn eine Zahlung durch Dritte eine Verpflichtung des Übernehmers über die gesetzlichen Pflichten hinaus begründet (Az. V R 41/21).
Versetzung eines Polizeikommissars in den vorzeitigen Ruhestand
Das VG Aachen hat den Eilantrag eines Polizeivollzugsbeamten gegen seine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand abgelehnt. Die Voraussetzungen für eine vorzeitige Zurruhesetzung seien gegeben und