BFH: Betriebsfortführung zugunsten eines Dritten kein Umsatz im Rahmen einer Geschäftsveräußerung

Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei einer Zahlung durch Dritte der Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1a UStG erfasst sein kein und falls ja, ob ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Geschäftsveräußerung bestehen kann, wenn eine Zahlung durch Dritte eine Verpflichtung des Übernehmers über die gesetzlichen Pflichten hinaus begründet (Az. V R 41/21).

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