Der vertragliche Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers als sonstige Kapitalforderung wird gem. § 52 Abs. 28 Satz 16 EStG mit dem wirksamen Zustandekommen des Darlehensvertrags „begründet“. Dies entschied der BFH (Az. VIII R 25/23).
„Stutenbissigkeit“ auf Weide
Das LG Köln hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem eine Stute beim ersten Aufeinandertreffen mit einer anderen Stute auf einer Weide durch einen Tritt