Überlässt der Insolvenzverwalter dem absonderungsberechtigten Gläubiger die der Masse zugehörigen sicherungsübereigneten beweglichen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens zur Verwertung und entsteht nachfolgend durch deren Verkauf ein einkommensteuerpflichtiger Gewinn, ist die darauf entfallende Einkommensteuer eine „in anderer Weise“ durch die Verwertung der Insolvenzmasse begründete Masseverbindlichkeit. So entschied der BFH (Az. X R 9/20).
Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026
Das BMAS hat am 09.09.2025 den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 vorgelegt. Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 muss von der Bundesregierung beschlossen werden. Anschließend bedarf sie der Zustimmung